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   OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13   

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https://dejure.org/2014,56775
OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13 (https://dejure.org/2014,56775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.2014 - 22 U 22/13 (https://dejure.org/2014,56775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 22 U 22/13 (https://dejure.org/2014,56775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 204 BGB, § 167 ZPO
    Hemmung der Verjährung bereits mit Veranlassung der Bekanntgabe der PKH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung bereits mit Veranlassung der Bekanntgabe der PKH

  • RA Kotz

    Prozesskostenhilfeantrag - Eintritt der verjährungshemmenden Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14
    Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Darauf, ob die Bank zur Einlösung der begebenen Schecks verpflichtet war, kommt es im Verhältnis der Parteien nicht an (vgl. auch BGHZ 174, 228, 232 Rn. 11).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Dass die Zahlung von einem überzogenen Konto erfolgt ist, schließt eine Anfechtung nicht aus (BGH 1.7.10 IX ZR 70/08).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Schöpft der Schuldner neue Gelder aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung und fließen sie infolge seiner Rechtshandlung einem Gläubiger direkt zu, so kommt die Anfechtung dieser mittelbaren Zuwendung durch den Insolvenzverwalter ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob aus der Einräumung des Überziehungskredits für die Masse ein pfändbarer Anspruch gegen die Bank entsteht oder durch die Valutierung von Sicherheiten ein entsprechender Rückübertragungsanspruch verloren geht (BGH a.a.O., Aufgabe von BGH, 11. Januar 2007, IX ZR 31/05, BGHZ 170, 276).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Dieser hat in der Entscheidung vom 22.9.09 - XI ZR 230/08 - ausdrücklich für die Frage des Begriffs "demnächst" in § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe bei der Beklagten, sondern auf den Zeitpunkt des Erlasses der entsprechenden Ladungsverfügung abgestellt:.
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Im Übrigen ist eine solche Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zu einem vergleichbaren Fall BVerfG NJW 10, 3083 [BVerfG 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09] ).
  • OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05

    Anfechtungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung verlangt die Norm zum Eintritt der Hemmungswirkung lediglich die Antragstellung und die Veranlassung der Bekanntgabe (Bamberger/Roth-Henrich Beck'scher Online-Kommentar § 204 BGB Rz. 46; Grothe in Münchner Kommentar zum BGB 6. Aufl. 2012 § 204 BGB Rz. 66; so auch OLG Dresden 27.7.2005 - 20 WF 337/05 -).
  • OLG Schleswig, 29.01.2009 - 11 W 61/08

    Verjährungshemmung bei verzögerter Bekanntgabe eines PKH-Antrages infolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Das OLG Schleswig weist darauf hin, "dass es für die Entscheidung zur Verjährung darauf ankommt, ob ihr Prozesskostenhilfeantrag dem Antragsgegner demnächst nach der Einreichung des Antrags bekannt gegeben wurde" (OLG Schleswig 29.1.09 - 11 W 61/08 -).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Hemmungswirkung eines der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13
    Das OLG Nürnberg formuliert: § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB macht die Hemmung der Verjährung gerade nicht von der rechtzeitigen Zustellung der Klage abhängig, sondern verlegt den Zeitpunkt der Hemmung auf die Bekanntgabe des Prozesskostenhilfeantrags vor (OLG Nürnberg 6.4.10 - 4 W 535/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2015 - L 14 U 126/14
    Hinsichtlich der weiteren Entscheidungsgründe nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des SG Hannover in seinem Urteil vom 17. April 2014 (Az.: S 22 U 22/13, Seite 4 bis 7 der Entscheidungsgründe) und weist die Berufung aus diesen Gründen zurück.
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